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Bonus in Süd Italien !

Was sie wissen sollten,

Steuernachrichten 2024: Änderungen des IRPEF für Immobilienveräußerungsgewinne mit Superbonus

Mit dem Haushaltsgesetz 2024 wurden wichtige steuerliche Änderungen für Liegenschaften eingeführt, die vom Superbonus profitieren. 

Hier ist alles, was Sie wissen müssen:

1. Neue Besteuerung von Kapitalgewinnen:
Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Immobilien mit Arbeiten, die im Rahmen des Superbonus durchgeführt werden (Artikel 119 des Gesetzesdekrets 34/2020), unterliegen nun dem IRPEF, wenn der Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss der Arbeiten erfolgt.
Dies gilt auch für alle Eingriffe, die vom Superbonus profitieren, unabhängig von der Höhe des Abzugsprozentsatzes (110 %, 90 %, 70 %, 65 %).

2. Berechnung des Kapitalgewinns:
Der Veräußerungsgewinn wird berechnet, indem die Kauf- oder Baukosten der Immobilie zuzüglich aller anderen damit verbundenen Kosten vom Verkaufspreis abgezogen werden.

3. Abschwächungen und Akzentuierungen:
Liegt der Kauf oder Bau mehr als 5 Jahre nach dem Verkauf, werden die Anschaffungs- oder Baukosten nach dem Verbraucherpreisindex neu bewertet.
Bei Superbonus-Arbeiten, die vor weniger als 5 Jahren abgeschlossen wurden, erhöhen die Kosten für solche Eingriffe die Kosten nicht, wenn der Superbonus zu 110 % mit Überweisungsoptionen oder Rabatt auf der Rechnung verwendet wurde.

4. Ausschlüsse:
Geerbte Immobilien und solche, die als Hauptwohnsitz genutzt werden, sind nach spezifischen gesetzlichen Definitionen von dieser neuen Besteuerung ausgenommen.

5. Anwendbare Tarife:
Auf Veräußerungsgewinne können die üblichen IRPEF-Sätze (von 23 % bis 43 %) oder eine Ersatzpauschale von 26 % angewandt werden.

Diese Änderungen zielen darauf ab, die mit den Vorteilen des Superbonus verbundenen Immobiliengewinne zu regulieren, die diejenigen betreffen, die Immobilien verkaufen, die mit diesem Anreiz renoviert wurden. 

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